Aufbau, Checkliste, Informationen, Arbeitshilfen, Konzept-Beispiele, wichtige Homepage Seiten und mehr….
Schutzkonzepte sind in der Kinder- und Jugendarbeit unverzichtbar, weil sie Kinder und Jugendliche wirksam vor Gewalt, Grenzverletzungen und Machtmissbrauch schützen.
Sie schaffen klare Strukturen, Zuständigkeiten und Handlungssicherheit für Fachkräfte und Ehrenamtliche.
Durch präventive Maßnahmen fördern sie eine Kultur der Achtsamkeit, Transparenz und Verantwortungsübernahme in Organisationen.
Schutzkonzepte stärken die Beteiligung und Rechte junger Menschen und machen Beschwerde- und Unterstützungswege sichtbar.
Damit tragen sie entscheidend dazu bei, Kinder- und Jugendarbeit als sichere, vertrauensvolle und fördernde Lebensräume zu gestalten.
Aktuelle Umfrage / Statistische Erhebung Kinderschutz
Aktuell erheben wir aus unseren Mitgliedsverbänden und deren untergeordneten Gliederungen und Ortsverbänden den Stand zum Thema Kinderschutz. Ihr seid ein Jugendverband/ -verein aus dem Landkreis Ravensburg? dann macht gerne bei der Umfrage mit!
Worum geht es auf dieser Seite?
Die Seite ist ein Teil der Informationsplattform Kinderschutz Baden-Württemberg (Kinderschutz BW) und widmet sich dem Thema „Schutzkonzepte“ im Kontext des Kinder- und Jugendschutzes. Sie bietet grundlegende Informationen darüber, was Schutzkonzepte sind, warum sie wichtig sind und wie sie in verschiedenen Einrichtungen umgesetzt werden können.
Inhaltliche Schwerpunkte:
- Definition und Zweck: Schutzkonzepte sind systematische Maßnahmenpakete, die dazu dienen, Kinder und Jugendliche in Organisationen des Bildungs-, Erziehungs-, Sozial- und Freizeitbereichs vor Gewalt – insbesondere vor sexualisierter Gewalt – zu schützen und Betroffene bei Bedarf schnell zu unterstützen.
- Zielgruppen: Die Informationen richten sich an Fachkräfte, Leitungspersonen, Träger sowie alle Mitarbeitenden und Beteiligten in Einrichtungen, Vereinen, Verbänden und Institutionen, die mit Kindern und Jugendlichen arbeiten.
- Ziele von Schutzkonzepten: Schutzkonzepte sollen Risiken reduzieren, Sensibilität für Gewalt fördern, eine sichere Organisationskultur schaffen und allen Beteiligten Orientierung im Umgang mit Schutz- und Interventionsfragen geben.
- Rechtliche und organisatorische Aspekte: In einigen Aufgabenfeldern (z. B. Kinder- tagesstätten, stationäre Einrichtungen) gibt es gesetzliche Vorgaben zur Entwicklung von Schutzkonzepten; neue Bundes- und Landesregelungen stärken deren Qualität und Reichweite.
- Entwicklung von Schutzkonzepten: Die Website erläutert, wie ein Schutzkonzept entsteht – z. B. durch Risiko- und Potenzialanalysen, Beteiligung der Betroffenen, Verhaltenskodizes, Beschwerdewege und Fortbildungsangebote – und nennt externe Beratungs- und Unterstützungsangebote im Land.
- Praxisbezug: Es werden weiterführende Ressourcen, Praxishilfen und Verweise auf Materialien, Fortbildungen und Partner-Initiativen (z. B. Kinderschutz in Baden-Württemberg (KiSchuBW) oder Connect! Schutzkonzepte online) bereitgestellt.
- Schutzkonzepte in Schulen und Vereinen: Besonderer Fokus liegt auf der Implementierung von Schutzkonzepten in Schulen (Pflicht seit 2025) und in Vereins-, Verbands- und Freizeitstrukturen, um sichere Orte für junge Menschen zu schaffen.

Die Schutzkonzepterstellung ist herausvorderdernd. gerade im Ehrenamt, wo eh schon viel freizeit für andere dinge Draufgeht. darum wollen wir unsere Mitgliedsverbände unterstützen, mit praktischen Arbeitshilfen, Schulungen und auch Beratung, was für euch vor Ort Sinn macht.
I. Beispielhafter Aufbau als Kurzfassung:
- Leitbild und Haltung
- Gesetzliche Grundlagen und Begriffe
- Risiko- und Potentialanalyse
- Verhaltenskodex, Ehrenerklärung oder Selbstverpflichtungserklärung
- Handlungsleitfäden
- Primärprävention
- Beschwerdewege
- Interventionspläne (Tertiärprävention)
- Personalverantwortung (Sekundärprävention)
- Weiteres
- Kooperationen und Netzwerke
- Monitoring, Evaluierung und Qualitätssicherung
- Projektplan, Prozessstruktur
- Partizipation
II. Begriffserklärungen Prävention:
Primärprävention: Unter Primärprävention versteht man Maßnahmen, die (sexuellen) Übergriffen und (sexualisierter) Gewalt vorbeugen. Dabei wird mit Kindern und Jugendlichen über das Thema körperliche Selbstbestimmung gesprochen. Eine von Wertschätzung geprägte Grundhaltung und das Einfühlen in die Lebenswelt von Kindern und Jugendlichen sind dabei besonders wichtig.
Sekundärprävention: Die Sekundärprävention konzentriert sich darauf, wiederholte (sexuelle) Übergriffe und (sexualisierte) Gewalt zu verhindern und zielt auf die frühzeitige Erkennung und Aufdeckung ab. (Typisch ist hier: Einsicht in Führungszeugnisse, Schulungen, Ehrenkodex…)
Tertiärprävention: Unter Tertiärprävention wird die angemessene Behandlung bzw. Betreuung von Kindern und Jugendlichen verstanden, die (sexuelle) Gewalt erfahren haben. Ziel ist es, die Folgen zu lindern und eine Heilung zu erreichen.
Quelle: Wanielik, Reiner (2013), Sex. Sex! Sex? Schulungsmappe zu Sexualität bei Kindern und Jugendlichen, veröffentlicht durch: Arbeitsgemeinschaft der Evangelischen Jugend in Deutschland e.V.
Das gehört dazu: Positionierung gegen Gewalt, Kinderrechte, gelebte schützende Haltung
Meistens gibt es in eurem Verband oder Verein schon ein Leitbild, das steht meistens am Anfang einer Satzung. Euer Vorstand müsste eigentlich wissen, wo sowas liegt. Oder euer Dachverband auf Kreis-, Landes- oder Bundesebene hat eins. Das könnt ihr in den meisten Fällen Copy-Paste einsetzen.
Ein Beispiel für einen Leitbild findet ihr zum Beispiel beim Kreisjugendring Biberach:
https://kjr-biberach.de/satzung/
Das gehört dazu: Rechtsrahmen (§§ 8a, 45, 72a SGB VIII, KKG, UN-KRK) und zentrale Begriffe: Kindeswohlgefährdung, Grenzverletzung, Gewaltformen
Da das eigentlich überall gleich ist, solltest ihr euch zwar durchlesen (und einigermaßen verstehen) was drin steht, könnt aber einfach den Text von der Homepage kopieren, den wir dort bald veröffentlichen.
Ein solcher Text wird hier bald zur Verfügung gestellt!
Das gehört dazu: Risiken und Ressourcen zu Zielgruppe, Personal, Räumen, Betreuung und digitalem Raum
Eine Risikoanalyse müsst ihr (leider) selber schreiben. Es geht dabei um die Gegebenheiten bei euch vor Ort. Fragestellungen, die helfen können sind: Welche Räumlichkeiten bieten Risiken für Gewalt? Wie viele Kinder muss eine Betreuungsperson beaufsichtigen? Gibt es oft 1:1 Situationen? Wie viel wissen die Mitglieder*innen der Gruppe über (sexualisierte) Gewalt? Welche (regelmäßigen) Veranstaltungen wie z.B. Hütten und Zeltlager verdienen ein besonderes Augenmerk?
Es geht aber nicht nur um Risiken, sondern auch Potentiale: In welchen Bereichen macht ihr schon viel für den Kinderschutz, welche Ressourcen könnt ihr nutzen? Diese Analyse macht einen großen Teil bei der Erarbeitung eines Schutzkonzeptes aus. Sie ist aber auch eine prima Gelegenheit, die Kinder und Jugendlichen zu beteiligen. Warum nicht eine Gruppenstunde zum Thema? Die Kids können und sollen selbst einbringen, an welchen Orten sie sich unwohl fühlen, welche Situationen unschön sind und wo sie ggf. schon selbst Gewalt in eurem Verein beobachtet oder erlebt haben.
Beispiele und Hinweise zur Risiko- und Potentialanalyse werden hier bald veröffentlicht!
Das gehört dazu: Konkrete Verhaltensregeln und Selbstverpflichtung
Anschließend an das Leitbild stehen in einem Verhaltenskodex konkrete Verhaltensregeln. Dieser Kodex sollte von allen Engagierten bei euch im Verein unterschrieben werden. Ihr könnt ihn jährlich bei z.B. Trainerbesprechungen gemeinsam verlesen und neu unterschreiben lassen, oder zu beginn eines Ehrenamtes. Ihr könnt auch Verhaltensregeln für die Kinder und Jugendlichen untereinander aufstellen und ähnlich verfahren. Oder je nach Ausrichtung eures Vereins trennen zwischen Ehrenamtlichen & Kindern; Ehrenamtliche untereinander; Kinder untereinander.
Ein Beispiel für einen Verhaltenskodex findet ihr zum Beispiel beim DOSB (Deutscher Olympischer Sportbund);
https://cdn.dosb.de/Relaunch_2024/Athletenservice/Ehrenkodex_20150306.pdf
Das gehört dazu: Infomaterial für Kinder und Jugendliche, Umgangsformen, Verweis auf: Verhaltenskodex, Beschwerdewege und Partizipation
Die Primärprävention ist das A und O in Sachen Kinderschutz. Denn: wenn Kinder lernen Nein zu sagen, Kinder ihre Grenzen kennen und Kinder sowie die Ehrenamtlichen selbst niederschwellige Beschwerdemöglichkeiten kennen, schafft das nicht nur eine Täterunfreundliche Atmosphäre, sondern fördert auch einen respektvollen Umgang untereinander.
Das beste daran: In der Regel bedeutet das keine extra Arbeit in der Schutzkonzepterstellung. Der Respektvolle Umgang ist im Verhaltenskodex festgelegt, und Beschwerdemöglichkeiten und Partizipation müssen nur leicht zugänglich gemacht werden. Hier helfen oft simple Methoden: Aushänge, Info-Plakate, Kärtchen mit Telefonnummern. Und: der Verhaltenskodex muss auch gelebt werden. Unterschreiben ist nur der Anfang 😊
Gute Beispiele und Materialien für Aushänge, Flyer und Kärtchen findet ihr unter anderem bei Zartbitter e.V;
https://zartbitter.de/category/zartbitter-materialien/
Und hier ein sehr gutes Video zu Grenzen: https://www.youtube.com/watch?v=oqFp7kdNWxg
Das gehört dazu: Niedrigschwellige, bekannte Beschwerdemöglichkeiten – intern und extern
Wie können sich Kinder und Jugendliche, aber auch Ehrenamtliche und Eltern beschweren? Ein klassischer Kummerkasten, Ansprechpersonen oder eine (anonyme) Online-Möglichkeit? Überlegt euch: Wer ist für die Bearbeitung zuständig (siehe auch 6. Personalverantwortung)? Welche externen Möglichkeiten gibt es? Und wie werden diese zugänglich gemacht?

Ein Beispiel: Der Schwimmverein Musterstadt hat mit Susi Sonnenschein eine definierte Ansprechpartnerin. Außerdem hat der Verein auf seiner Homepage eine Möglichkeit eingerichtet, anonym Vorfälle zu melden und Hilfe zu bekommen. Susi prüft regelmäßig, ob dort etwas anliegt. Zudem gibt es ein Hilfetelefon bei Gewalt von ihrem Dachverband. Der Schwimmverein erstellt ein Plakat mit dem Namen, einem Bild und den Kontaktdaten von Susi Sonnenschein, einem QR-Code zur anonymen Beschwerdemöglichkeit und der Telefonnummer des Hilfetelefons. Außerdem sind dort auch allgemeine Hinweise wie in 5a zu finden. Das Plakat wird beispielsweise auf den Toiletten aufgehängt, auf der Homepage veröffentlicht und neuen Vereinsmitgliedern in Form eines handlichen Flyers mitgegeben.
Das gehört dazu: Ablaufpläne bei Gefährdung (häuslich, intern, Peer); Zugang zu externen Ansprechpersonen, Dokumentation
Was tun, wenn ein Verdachtsfall gemeldet wird oder sich Betroffene selbst melden? Eine konkrete Vorbereitung auf den „Ernstfall“ ist kaum möglich, denn jede Situation ist anders. Dennoch solltet ihr euch darauf vorbereiten, wer wann Verantwortung übernehmen muss und wer wann informiert wird. Am besten auch für verschiedene „typische“ Situationen: Peergewalt unter den Kindern und Jugendlichen selbst, übergriffiges Verhalten von Ehrenamtlichen… und auch für unterschiedliche Umstände: Im Trainingsbetrieb sind andere Abläufe gefragt wie z.B. bei einem Zeltlager. Auch hier gilt: Rad nicht neu erfinde, schauen was machen andere und auf die eigene Organisation anpassen.
Ein Beispiel für einen sehr ausführlichen, aber übersichtlichen Interventionsplan findet ihr auf der Homepage der Bayrischen Landesregierung: https://www.schutzkonzepte.bayern.de/bausteine/interventionsplan/anregungen-und-beispiele/
Das gehört dazu: Erweitertes Führungszeugnis, Einstellungsverfahren, Einarbeitung, Fortbildungsplan
Hier geht es darum, die Mitglieder*innen und Ehrenamtliche mit regelmäßigem Kontakt zu Kindern und Jugendlichen zu schulen und Prüfen. Eine Einsichtnahme in das Führungszeugnis ist sicher Sinnvoll, um verurteilte Straftäter schon im Vorfeld auszusortieren. Auch sollten diese Ehrenamtlichen geschult werden. Hier braucht es meist keine extra Fortbildung – ihr könnt das Thema auch in Trainer*innen-Fortbildungen integrieren, regelmäßig wiederholen. In solchen Schulungen sollte thematisiert werden: Warum Kinderschutz, für eure Organisation relevante Gesetzliche Rahmenbedingungen, euer Verhaltenskodex, Formen von Gewalt und wie man diese erkennt, Beschwerdewege, Ansprechpersonen.
Best-Practise-Beispiele und weitere Hinweise findet ihr bald hier!
Das gehört dazu: Ansprechpersonen (Intern, Jugendamt, Fachberatung, Kinderschutzambulanz)
Wo haben wir Ansprechpartner zum Thema? In euren Dachverbänden, Landesverbände, Kreisverbände, externe Beratungsstellen, (z.B. Brennessel e.V.), beim Jugendamt… Wer ist bei euch benannt zuständig für das Thema? (Oftmals die gleiche Person wie in 5b beschrieben)
Das gehört dazu: Regelmäßige Überprüfung, klare Zuständigkeiten, transparente Ergebnisse
Hier legt ihr fest, wer wann dieses Schutzkonzept überwacht, überprüft und wie dies öffentlich gemacht wird
Das gehört dazu: Steuerungsgruppe, Zeitplan, Ressourcen, Rückhalt der Leitung
In der Regel der erste Arbeitsschritt: Wer ist bei welchen Punkten in der Schutzkonzepterstellung beteiligt und übernimmt bis wann welche Bausteine und aufgaben?
Das gehört dazu: Verbindliche, altersgerechte Beteiligung von Kindern und Jugendlichen
Anschließend an 7c und 5b: An welchen Punkten können bei euch Kinder und Jugendliche selbst in die Erstellung miteinbezogen werden? Gerade bei der Risikoanalyse können Kinder und Jugendliche sehr gut mitarbeiten.
WWW.SCHUTZKONZEPTE-PARTIZIPATIV.DE
Die Website schutzkonzepte-partizipativ.de ist die zentrale Plattform des bundesweiten Verbund- und Transferprojekts „SchutzJu – Schutzkonzepte in der Kinder- und Jugendarbeit & Jugendsozialarbeit“, das vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) gefördert wird und sich mit dem partizipativen Aufbau von Schutzkonzepten beschäftigt.
Das Projekt wird von Forschungseinrichtungen wie der Universität Hildesheim, Hochschule Landshut, Universität Kassel und Fachhochschule Kiel gemeinsam mit Praxispartner:innen realisiert und zielt darauf ab, Fachkräfte, ehrenamtlich Tätige und insbesondere junge Menschen aktiv in die Entwicklung und Umsetzung von Schutzkonzepten einzubeziehen.
Auf der Website finden sich Basiswissen, Materialien und praxisnahe Werkzeuge (etwa das PaCoPro Toolkit mit Checklisten, Anleitungen und visuellen Hilfsmitteln), die die partizipative Gestaltung von Schutzkonzepten in verschiedenen Arbeitsfeldern wie Jugendverbandsarbeit, offener Kinder- und Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit und internationaler Jugendarbeit unterstützen.
Zudem bietet die Plattform rechtliche Hinweise, empirische Daten und Selbstlernformate, die Institutionen und Fachkräften helfen, Schutzprozesse systematisch zu verstehen, umzusetzen und fortlaufend weiterzuentwickeln.
Inhaltlich steht im Mittelpunkt, Schutzkonzepte als partizipative Organisationsentwicklungsprozesse zu begreifen, die auf den persönlichen Rechten, Perspektiven und der Mitbestimmung junger Menschen basieren und zu sicheren Lern- und Freiräumen in pädagogischen Kontexten beitragen.
Die Seite richtet sich ausdrücklich an Jugendorganisationen, Sozialarbeiter:innen, pädagogische Fachkräfte und jugendliche Beteiligte, die Strategien zur Prävention von Gewalt, zur Stärkung persönlicher Rechte und zur Förderung von Beteiligung erlernen und praktisch anwenden wollen
WWW.KISCHU-BW.DE
Die Seite ist die Online-Präsenz des Projekts „Kinderschutz in Baden-Württemberg (KiSchuBW)“, das vom Kinderschutzbund Landesverband Baden-Württemberg e. V. getragen wird und sich dem Thema Kinder- und Jugendschutz widmet.
Für wen ist sie?
Sie richtet sich an Vereine, Jugendverbände, Fach- und Führungskräfte aus Jugendhilfe, Verwaltung, Politik sowie alle Personen und Institutionen, die mit Kindern und Jugendlichen arbeiten oder sich für Kinderschutz interessieren.
Was bietet diese Seite?
Sie informiert über Kinderschutz und Schutzkonzepte, insbesondere zur Prävention von (sexualisierter) Gewalt, und bietet praxisnahe Inhalte wie:
- Hintergrundinformationen zu Schutzkonzepten und deren Bedeutung;
- Fortbildungsangebote zur Qualifizierung von Schutzkonzeptberater:innen;
- Hinweise zu einem Förderprogramm, mit dem Vereine und Verbände externe Beratungen zur Entwicklung ihrer Schutzkonzepte finanzieren können;
- Termine für Fachtage, Newsletter, Kooperationen und weiterführende Materialien zur Umsetzung im Alltag.
Kurz gesagt: Die Seite begleitet Organisationen dabei, Schutzkonzepte systematisch zu entwickeln, umzusetzen und zu verankern, mit dem Ziel, sichere, vertrauensvolle Umfelder für Kinder und Jugendliche zu schaffen.