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Zuschussrichtlinien

Zuschüsse vom Kreisjugendring

Allgemeines

ACHTUNG: Seit 2023 gibt es auch beim Kreisjugendring Ravensburg e.V. überarbeitete Zuschussrichtlinien.
Diese wurden für das Zuschussjahr 2024 an Bedürfnisse angepasst und in vorliegender Version durch die Mitgliederversammlung am 16. April 2024 bestätigt. Anträge können ab jetzt gestellt werden. Auszahlungen erfolgen vierteljährlich. Für die Anträge hat die Mitgliederversammlung außerdem in diesem Jahr eine vorläufige Quotierung von 80% für das Zuschussjahr 2024 bestimmt. Etwaige Restbeträge werden nach Abschluss der Zuschussrunde zu Beginn des neuen Jahres ausgezahlt.

Im Rahmen der vom Landkreis Ravensburg zur Verfügung gestellten Finanzmittel und des von der Mitgliederversammlung aufgestellten Haushaltsplanes erhalten die im Landkreis tätigen und im Kreisjugendring RV zusammengeschlossenen Mitglieder (Jugendverbände und deren Gruppen, selbstverwaltete Jugendtreffs, Stadt-/Gemeindejugendringe und ehrenamtlichen Jugendinitiativen sowie Arbeitsgemeinschaften der Jugendarbeit) Zuschüsse entsprechend der nachfolgenden Förderrichtlinien.
Die Anträge samt erforderlichen Unterlagen werden in allen Förderbereichen nach Ende der Maßnahme mit den erforderlichen Unterlagen eingereicht, spätestens jedoch zum 31.12. des laufenden Jahres, in dem die Maßnahme stattfindet.
Die TN-Liste erfordert folgende Angaben: vollständiger Name, Alter, PLZ, Ort und für die Richtigkeit der Angaben bürgt die Betreuungsperson mit einer Unterschrift.
Die Fördermittel sind nicht als Vollfinanzierung von Maßnahmen und Angeboten vorgesehen. Der Zuschuss darf den entstandenen Abmangel nicht übersteigen. Landesjugendplanmittel bzw. andere Fördermöglichkeiten sind zu nutzen.
Damit die beantragten Zuschüsse die zur Verfügung stehenden Mittel nicht übersteigen, wird von der Mitgliederversammlung eine vorläufige Förderquote festgelegt. Die bewilligten Zuschüsse werden entsprechend dieser Förderquote vierteljährlich ausbezahlt. Nach Festlegung der endgültigen Förderquote zu Beginn des Folgejahres erfolgt die Restzahlung oder im ungünstigen Fall eine Rückforderung.
Die qualifizierte und inklusive Gestaltung der geförderten Maßnahmen und Angeboten sowie die Teilnahme für junge Menschen mit und ohne Behinderung wird vorausgesetzt. Bei Teilnahme von Kindern oder Jugendlichen mit Behinderung an Veranstaltungen der Jugenderholung (Freizeiten und Tagesunternehmungen), reduziert sich der Betreuungsschlüssel für diese Anzahl an Teilnehmenden deutlich (1:2). (Teil-)Angebote können auch digital veranstaltet werden (Achtung: Zuschuss darf die entstandenen Kosten nicht übersteigen).

Die Formulare könnt ihr hier downloaden.


Förderbereiche – Art und Höhe der Zuschüsse

1. Mitgliedsverbandspauschale

(ehemals Sach- & Verwaltungskostenpauschale)

Die Mitgliedsverbände des KJR erhalten auf Antrag einen Grundbetrag von 300 €. Damit werden die Aufwendungen für die verbandsübergreifende Arbeit pauschal abgegolten. Voraussetzung ist die Teilnahme an mindestens einer Mitgliedsversammlung des Kreisjugendrings jährlich.

Bei einer Verbandsgröße über 500 Mitglieder beträgt diese 400 €, bei Einzelmitgliedschaften 150 €.

Erforderliche Unterlagen: Das Antragsformular wird den Verbänden im 3.Quartal automatisch per E-Mail an die delegierte Person zugesandt. Es enthält auch eine Abfrage über aktuelle Daten des Verbandes (Mitgliederzahlen, Anzahl der Gruppen, geplante/durchgeführte Aktivitäten).

2. Bildungsmaßnahmen

  1. Schulungen und Qualifizierungsmaßnahmen für Mitarbeitende/ Gruppenleitungen in der Kinder- und Jugendarbeit, die mindestens 14 Jahre alt sind und im Landkreis Ravensburg wohnen.
    oder
  2. Seminare der außerschulischen Jugendbildung mit Teilnehmenden aus dem Landkreis Ravensburg, die mindestens 12 und höchstens 27 Jahre alt sind.

Diese Maßnahmen werden wie folgt bezuschusst:

  • Mindestens 5 Stunden Programm eintägig oder mehrtägig ohne Übernachtung: 5€ pro Tag & Teilnehmer*in
  • Mindestens 5 Stunden Programm und mehrtägiges Programm mit Übernachtung: 10€ pro Tag & Teilnehmer*in
  • Bei Veranstaltungen mit Übernachtung werden auch halbe Tagessätze ab 2,5 stündigem Programm gewährt.

Nicht zuschussfähig sind Jahreshauptversammlungen, Ausbildungen zum Erwerb von Trainerlizenzen bzw. anderen Lehrbefähigungen/ Unterweisungen sowie Veranstaltungen, die sich ausschließlich mit verbandsinternen Themen beschäftigen.

Erforderliche Unterlagen: Antragsformular „Bildungsmaßnahmen“ mit Ausgabenliste, Programmübersicht mit Zeitangaben, Teilnehmendenliste

3. Freizeiten

Für den Einsatz ehrenamtlicher pädagogischer Betreuungspersonen bei Freizeitmaßnahmen für Kinder und Jugendliche aus dem Landkreis Ravensburg im Alter von 6-27 Jahren wird ein Zuschuss von 12 € je Tag und Betreuungsperson im Verhältnis von 1:5 gewährt. Die Betreuungspersonen sind für die Tätigkeit geeignet und qualifiziert.

Die Dauer der Maßnahme umfasst mindestens 2 Tage mit Übernachtung. Als 1 Tag wird anerkannt, wenn die Freizeit vor 14 Uhr beginnt oder nach 15 Uhr endet. Bei mehr als 2 Tagen werden auch halbe Tagessätze gewährt.

Von der Förderung ausgeschlossen sind Stadtranderholungen und Maßnahmen im Rahmen kommunaler Ferienprogramme. Es werden nur Teilnehmende mit Wohnsitz im Landkreis Ravensburg bezuschusst.

Erforderliche Unterlagen: Antragsformular „Freizeiten“, TN-Liste (Name, Alter, PLZ & Ort)

4. Besuch von Gästen internationaler Jugendbegegnung

Kann bei einem Besuch von Gästen aus dem Ausland beantragt werden. Die Ausfahrt der deutschen Gruppe ins Ausland ist als Freizeit zu beantragen. Für den Einsatz ehrenamtlicher pädagogischer Betreuer*innen wird ein Zuschuss von 12 € je Tag und Betreuungsperson im Verhältnis von 1:5 gewährt. Die Betreuungspersonen sind für die Tätigkeit geeignet und qualifiziert.

Für diese Maßnahmen gilt:

  • Die Maßnahme wird während der gesamten Dauer mit mindestens 2 Tagen Programm (mindesten 5h je Tag) gemeinsam mit ausländischen Jugendlichen durchgeführt. Ab dem dritten Tag sind halbe Tagessätze (mindestens 2,5 Stunden Programm) möglich.
  • An der zu fördernden Maßnahme müssen mindestens 5 Gäste teilnehmen. Die Anzahl deutscher und ausländischer Teilnehmenden sollte ausgeglichen sein (die Gruppe besteht somit aus mindestens 10 Personen).
  • Bei dem Besuch der ausländischen Gäste werden alle Teilnehmenden im Alter von 6-27 bei der Antragstellung berücksichtigt.  

Erforderliche Unterlagen: Antragsformular „Internationale Jugendbegegnungen“, TN-Liste (Name, Alter, PLZ & Ort), Programmübersicht mit Zeitangaben

NEU:

5. Tagesunternehmungen

Für den Einsatz von ehrenamtlichen pädagogischen Betreuungskräften bei Tagesunternehmungen ohne Übernachtung für Kinder und Jugendlichen aus dem Landkreis Ravensburg ab 6 Jahren wird ein Zuschuss von 12,- € je Betreuungsperson im Verhältnis 1:8 gewährt. Die Betreuungspersonen sind für die Tätigkeit geeignet und qualifiziert. Die Mindestanzahl an Teilnehmenden beträgt 8 Personen. Das Programm umfasst mindestens 6 Stunden und beginnt vor 14 Uhr. Inhaltlich umfasst das Programm pädagogisches Freizeitangebot außerhalb der regulären Gruppenstunden (z.B. Ausfahrten, Spieletage, Bastelangebote, o.ä.).

Dabei sind verbandsinterne Inhalte in der Bezuschussung ausgeschlossen sowie die Teilnahme an regionalen Tagesevents. Es werden nur Teilnehmende mit Wohnsitz im Landkreis Ravensburg bezuschusst. Ausgeschlossen sind Maßnahmen im Rahmen kommunaler Ferienprogramme und Stadtranderholungen.

Sammelbeantragungen/-nachweise für mehrere veranstaltete Tagesunternehmungen sind möglich.

Erforderliche Unterlagen: Antragsformular „Tagesunternehmung“, TN-Liste (Name, Alter, PLZ & Ort)

NEU:

 6. Tagesevents

Mitgliedsverbände und Jugendgruppen, die eine Tagesveranstaltungen mit Begegnungscharakter veranstalten, können für die Organisation eines Tagesevents einen pauschalen Förderbetrag beantragen.

Der Begegnungscharakter steht im Vordergrund und fördert die Begegnung und den Austausch zwischen unterschiedlichen Vereinen/ Verbänden (vor Ort) oder zwischen regionalen Ortsgruppen eines Mitgliedsverbandes (z.B. Turniere zu nicht-verbandsinternen Themen, Feste, Konzerte, …).

Voraussetzung ist eine Veranstaltungsgröße von mindestens 30 Personen im Alter zwischen 6 und 27 Jahren, die im Landkreis Ravensburg wohnhaft sind. Das Event umfasst mindestens sechs Stunden Programm und findet ohne Übernachtung statt. Dabei sind verbandsinterne Inhalte in der Förderung ausgeschlossen. Pädagogische Freizeitangebote außerhalb der regulären Gruppenstunden sind als Tagesunternehmung zu beantragen.

Die Förderhöhe ist abhängig von der Veranstaltungsgröße und umfasst bei 30 bis 200 Teilnehmenden 150 Euro und ab 200 Teilnehmenden 250 Euro.

Erforderliche Unterlagen: Antragsformular „Tagesevents“ mit Ausgabenliste, Anmeldeübersicht der teilnehmenden Gruppen

7.Besondere Maßnahmen und Projekte

Innovative Maßnahmen und Projekte für die Jugendarbeit

  • die sich in besonderer Weise von den sonstigen Verbandsangeboten unterscheiden und ein innovatives Konzept oder eine innovative Herangehensweise bieten (neue Projekte, die es so bisher im Verein und im Landkreis noch nicht gab)
  • modellhaften und innovativen Charakter zur Weiterentwicklung der Jugendarbeit haben
  • einmalig sind
  • zur stärkeren Vernetzung der Jugendarbeit vor Ort beitragen
  • die Teilnehmenden müssen aus dem Landkreis Ravensburg stammen
  • die sich speziell mit (innovativen) Themen wie Medien, Gewalt und Konfliktbewältigung, Kooperation Schule und Jugendarbeit, Suchtvorbeugung, Familie, Bildung u.a. beschäftigen

werden mit 35% der Gesamtkosten bis zu einem Höchstbetrag von 500 € gefördert.

Die Anträge sind nach der Durchführung der Maßnahme einzureichen. Hierbei ist es wichtig, dass sowohl eine Kostenaufstellung inkl. Kopien der Ausgabenbelege, als auch eine Kurzbeschreibung des Projektes eingereicht werden. Auf Grundlage dieser Angaben wird über die Förderung die tatsächliche Zuschusshöhe entsprechend der Gesamtkosten festgesetzt. Das bezuschusste Projekt kann nur einmal gefördert werden.

Erforderliche Unterlagen: Antragsformular „Projekte und Maßnahmen“ mit Ausgabenliste, Kopien der Ausgabebelege

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