Zuschüsse vom Kreisjugendring
Ohne Moos nichts los?
Die Mittel des Landkreis Ravensburg für Jugendarbeit könnt Ihr bei uns beantragen. Unter welchen Bedingungen Ihr Zuschüsse bekommt, ist in den Zuschussrichtlinien zusammengefasst.
Die wichtigsten Infos zusammengefasst
Wer kann beim Kreisjugendring Ravensburg Zuschüsse beantragen?
Zuschüsse beim KJR beantragen können alle Vereine, deren Dachverband auf Kreisebene Mitglied beim Kreisjugendring Ravensburg ist. Z.B. die Feuerwehr Isny, die über die Kreisjugendfeuerwehr Mitglied ist. Genauso wie andere große Blaulichtverbände, kirchliche Organisationen, die beim BDKJ oder EJW angegliedert sind, oder euer Sportverein, wenn ihr Mitglied bei der Sportkreisjugend seid. Eine Übersicht über die Mitgliedsverbände des KJR Ravensburg findet ihr hier.
Was ist der „zuschussberechtigter Mitgliedsverband des KJR“?
Zuschussberechtigt ist jeweils die Ebene, die für den Landkreis Ravensburg verantwortlich ist. Das kann auch ein größerer Dachverband sein, wie z.B. der Sportkreis, der Bund der katholischen Jugend oder ein Stadt- / Gemeindejugendring, bzw. das Jugendverbandsforum. Eine Übersicht über die Mitgliedsverbände des KJR Ravensburg findet ihr hier.
Wann beantrage ich Zuschüsse?
Grundsätzlich können bei uns alle Zuschüsse nach der Veranstaltung eingereicht werden. Spätestens zum 31.12. des Jahres.
Was muss ich vorbereiten für den Antrag?
- Teilnehmendenliste aufbewahren
- Abrechnung der Veranstaltung bereit halten
Kann ich eigene Teilnehmendenlisten und Kostenaufstellung einreichen oder müssen es Vorlagen des Kreisjugendrings sein?
Ja, man kann gerne die eigenen Listen verwenden. Bei den TN-Listen ist für uns Alter, Wohnort & Dauer des Aufenthalts wichtig. Eine Unterschrift jedes einzelnen Teilnehmenden ist NICHT mehr notwendig. Es genügt die Unterschrift einer verantwortlichen Person für die Richtigkeit der Daten.
Wann werden die Zuschüsse ausgezahlt?
In der Regel werden die Zuschüsse vierteljährlich verteilt. Da wir öffentliche Gelder verteilen, müssen Änderungen an den Zuschussrichtlinien allerdings jeweils zunächst durch die Mitgliederversammlung des KJR zur Abstimmung, sowie auch durch den Jugendhilfeausschuss abgesegnet werden, was gegebenenfalls zu Verzögerungen führen kann. ACHTUNG: für das Zuschussjahr wurde eine vorläufige Quotierung von 80% der beantragten Zuschusssumme beschlossen. Etwaige Restbeträge werde am Ende der Zuschussrunde ausbezahlt.
Download der Antragsformulare
TEILNEHMENDENLISTEN: Gerne die eigene nutzen, wichtig sind: Name, Alter, Wohnort, Aufenthaltsdauer
Freizeiten
Bildungsmaßnahmen
Tagesevents
Tagesunternehmungen
Sammelantrag für Tagesunternehmungen
Besondere Maßnahmen
Mitgliederverbandspauschale
Wird zum Ende des Jahres an die Delegierten verschickt.
Eine Komplettübersicht von Fördermöglichkeiten für Jugendarbeit bietet das >>> Jugendarbeitsnetz.
Zuschüsse der Sportkreisjugend
Informationen zur Förderung von Teilnahmen an Meisterschaften, Aus- und Fortbildungen, sowie Fachliteratur finden Sie hier.
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Zuschüsse der Stadt Ravensburg
Die Stadt Ravensburg fördert verbandliche Jugendarbeit auch finanziell. Unter welchen Bedingungen Ravensburger Vereine und Verbände Geld bekommen findet sich
>>>> hier