Barrierefreiheit im digitalen Raum gewinnt zunehmend an Bedeutung – auch für Vereine. Ab 2025 treten neue gesetzliche Vorgaben in Kraft, die die Einbindung aller Nutzer zur Pflicht machen. Vereine haben damit die Chance, Großes zu bewirken. Wir informieren über die zentralen Fakten, Vorteile und Maßnahmen rund um barrierefreie Webseiten.
Was regelt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz?
Ab Juni 2025 tritt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) gemeinsam mit der zugehörigen Verordnung (BFSG-VO) in Kraft. Ziel ist es, einen gleichberechtigten Zugang zu digitalen Inhalten sicherzustellen. Digitale Angebote müssen so gestaltet werden, dass sie für alle Menschen nutzbar sind – unabhängig von individuellen Fähigkeiten oder Einschränkungen wie Seh-, Hör-, kognitiven oder motorischen Beeinträchtigungen. Wichtige Maßnahmen umfassen eine übersichtliche Struktur der Inhalte, alternative Bildbeschreibungen, Untertitel für Videos, eine intuitive Bedienbarkeit und die Kompatibilität mit Hilfstechnologien wie Screenreadern.
Digitale Barrierefreiheit für Vereine – Die wichtigsten Informationen auf einen Blick:
– Am 27. Juni 2025 tritt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Kraft und ist ab dem 28. Juni verbindlich anzuwenden.
– Es richtet sich an alle privaten Wirtschaftsakteure, die Produkte oder Dienstleistungen für Verbraucher bereitstellen.
– Das Gesetz gilt grundsätzlich ohne Einschränkung auf bestimmte Rechtsformen – somit sind auch Vereine davon betroffen.
Barrierefreiheitsstärkungsgesetz: Was Jugendverbände und Jugendringe jetzt wissen müssen: