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Cannabis

Was genau ist Cannabis?

Cannabis, Gras, Marihuana, Bubatz, Dope, Hanf, Haschisch, Kush, Mary Jane, Ott, Weed, Spliff, Joint, Dübel, etc. es gibt eine schier endlose Anzahl an Bezeichnungen für die (noch) Illegale Droge Cannabis. Wir wollen euch hier einen Überblick verschaffen, was genau das eigentlich ist und was die kommende Legalisierung für den Verbraucher zu bedeuten hat.

Die Cannabis-Pflanze gehört zur botanischen Gattung der Hanfgewächse (Cannabaceae) mit psychoaktiven Wirkstoffen. Chemisch gesehen enthält die Cannabispflanze über 100 verschiedene Cannabinoide, von denen einige psychoaktive Wirkung besitzen. Das bekannteste davon ist das Tetrahydrocannabinol (THC). Ein weiteres wichtiges Cannabinoid ist das Cannabidiol (CBD). Es gibt viele verschiedene Pflanzenarten mit unterschiedlichen THC-Gehalten, die meisten Pflanzensorten haben jedoch beides. Je nach Pflanzensorte überwiegt mal die THC- und mal die CBD-Wirkung. Dabei wird differenziert, THC ist der Wirkstoff der „high“ macht und so einen Rausch erzeugt, reines CBD auf der anderen Seite ist kein Rauschmittel und ist bisher auch in verarbeiteten Formen bereits legal in Deutschland. (z.B. als CBD-Öl). Darüber hinaus ist jedoch wichtig, dass hierbei der THC-Gehalt kleiner als 0,2% ist, ansonsten ist es wieder illegal. Im Normalfall gibt es eine weibliche und eine männliche Form der Pflanze, wobei nur die weibliche Form der Gattung „Cannabis sativa“ genügend THC enthält, um einen Rausch zu erzeugen.

Was ist was?

  • Marihuana (Gras, Weed, Pot): getrocknete Pflanzen-teile – zumeist Blüten – der weiblichen Hanfpflanze. THC-Gehalt: ca. 7–11%, manche Treibhauszüchtungen 20% und mehr
  • Haschisch (Hasch, Shit, Dope, Piece): zu braunen, harten Platten gepresstes Harz weiblicher Hanfblüten. THC-Gehalt: ca. 11–19%, maximal 30%
  • Haschisch-Öl (Haschöl, THC-Öl): dickflüssiger Extrakt aus dem Harz weiblicher Hanfblüten. THC-Gehalt: teilweise über 70%

Wie wirkt Cannabis?

Der Zeitpunkt, zu dem die Wirkung eintritt, variiert in Abhängigkeit von der Art des Konsums. Bei inhalativer Aufnahme, beispielsweise durch Rauchen, setzt die Wirkung in der Regel prompt ein, da der Wirkstoff rasch über die Atemwege absorbiert wird und zügig die Blut-Hirn-Schranke überwindet. Innerhalb etwa 15 Minuten erreicht die Wirkung ihren Höhepunkt, klingt dann allmählich nach 30 bis 60 Minuten ab und ist nach 2 bis 3 Stunden größtenteils abgeschlossen. Hingegen erfolgt die Aufnahme von THC durch Essen oder Trinken langsamer. Die Wirkung ist jedoch weniger vorhersehbar, da sie verzögert und oft plötzlich einsetzt. Dabei spielt es eine entscheidende Rolle, wie viel und welche Nahrung zuvor konsumiert wurde. Wenn THC Oral konsumiert wird, kann die Wirkung bis zu 8 Stunden anhalten, deswegen ist besonders dort Vorsicht geboten!

Die als angenehm empfundene Wirkung von Cannabis umfasst eine Steigerung der Stimmung, die oft von einem Gefühl der Entspannung und des Wohlbefindens begleitet wird. Es kann auch ein heiteres Gefühl auftreten, das mit einem gesteigerten Bedürfnis nach Kommunikation einhergeht. Sowohl akustische als auch visuelle Sinneswahrnehmungen können verstärkt werden.

Auf der anderen Seite können als unangenehm empfundene Wirkungen niedergeschlagene Stimmung, psychomotorische Erregung, Unruhe und Ängstlichkeit sein. Es besteht die Möglichkeit von Panikreaktionen und Verwirrtheit, begleitet von Verfolgungsfantasien bis hin zu paranoiden Wahnvorstellungen. Panikreaktionen treten häufiger bei unerfahrenen und unvorbereiteten Konsumenten auf, die mit den psychischen Effekten von Drogen nicht vertraut sind. Selbst bei routinierten Konsumenten können jedoch Angst und Panikgefühle erstmals auftreten.


Wann „Bubatz“ legal ?

Cannabis fällt unter das Betäubungsmittelgesetz (BtMG), das alle rechtlichen Fragen im Zusammenhang mit Betäubungsmitteln (psychoaktive Substanzen) regelt. Dementsprechend ist der Besitz, Handel und Anbau von Cannabis ist verboten. Allerdings hat das Bundesverfassungsgericht 1994 in einem vieldiskutierten Urteil die Option dafür geschaffen, dass bei Vorliegen einer geringen Menge von einer Strafe abgesehen und das Verfahren eingestellt werden kann. Wie viel eine geringe Menge ist, wurde jedoch nicht festgelegt, deswegen variiert das von Bundesland zu Bundesland sehr stark.
Eins der Wahlversprechen der Ampelkoalition war Cannabis zu legalisieren und nach momentanem Stand passiert dies voraussichtlich im April dieses Jahr (2024), aber warum will die Regierung Cannabis legalisieren und in welcher Form kommt diese Legalisierung?

Das Bundeskabinett hat das „Gesetz zum kontrollierten Umgang mit Cannabis und zur Änderung weiterer Vorschriften“ beschlossen. Er basiert auf dem 2-Säulen-Eckpunktepapier, das Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach und Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir Mitte April vorgestellt haben.

Dieses 2-Säulen-Eckpunktepapier wird also in 2 Schritten umgesetzt, der 1. Schritt ist jetzt für den 1.April geplant und dabei geht es um privaten und gemeinschaftlichen, nicht-gewerblichen Eigenanbau für Erwachsene zum Eigenkonsum. Im 2. Schritt wird dann der Verkauf in lizensierten Fachgeschäften angegangen werden, aber dazu gibt es noch kein Datum, wann dies passieren soll. Dafür kommt zum 01.Juli jedoch die Einführung von den sogenannten Cannabis-Clubs.

Aber welche Ziele verfolgt die Regierung mit der Legalisierung?

Es geht der Bundesregierung darum, die Qualität von Cannabis zu kontrollieren und den illegalen Cannabis-Markt einzudämmen. Das Gesetz soll damit vor allem

  • zu einem verbesserten Gesundheitsschutz beitragen,
  • die cannabisbezogene Aufklärung und Prävention stärken, 
  • den Kinder- und Jugendschutz stärken.

Was genau steht jetzt in dem Gesetzesentwurf?

Folgende Dinge kommen am 01.April (Stand: 27.11.23):

  • Künftig sollen Erwachsene in begrenzten Mengen privat (bis zu drei Pflanzen) Cannabis anbauen dürfen.
  • Der Anbau von bis zu 50 Gramm Cannabis ist erlaubt.
  • Im öffentlichen Raum sollen nun Mengen zwischen 25 und 30 Gramm und im privaten Bereich zwischen 50 und 60 Gramm Cannabis als Ordnungswidrigkeit gelten. Erst darüber wird der Besitz strafbar, könnte also theoretisch mit Gefängnis bestraft werden.
  • Für Jugendliche unter 18 Jahren soll der Besitz und Konsum von Cannabis weiterhin verboten bleiben!
  • Es gilt ein allgemeines Werbe- und Sponsoringverbot für Konsumcannabis und für Anbauvereinigungen.
  • Für Minderjährige bleibt der Besitz von Cannabis nach wie vor verboten. Zudem bestehen Sonderregelungen für junge Erwachsene – mit geringeren Abgabemengen und reduzierten THC-Gehalten.
  • Es soll ein Konsumverbot von Cannabis in einer Schutzzone von 100 Metern Abstand geben – zum Eingangsbereich von Anbauvereinigungen, Schulen, Kinder- und Jugendeinrichtungen, Kinderspielplätzen sowie in öffentlich zugänglichen Sportstätten.
  • Aufklärung und Prävention zu Cannabiskonsum sollen gestärkt werden, unter anderem durch ausgebaute Frühinterventionsprogramme für Minderjährige.
  • Zudem sollen laut Kirsten Kappert-Gonther (Grünenpolitikerin) Strafvorschriften und Bußgelder auf „angemessene Größenordnungen“ reduziert werden.

Zum 01. Juli kommen dann noch die Cannabis-Clubs dazu. In diesen nicht-gewerblichen Anbauvereinigungen soll Cannabis an Erwachsene zum Eigenkonsum kontrolliert weitergegeben werden dürfen.


Ich habe gekifft oder auf andere Art und Weisen Cannabis konsumiert und mir geht es nicht gut, wohin kann ich mich wenden?

Viele Menschen, die häufig Cannabis konsumieren, erleben irgendwann ein „Green out“. Der Begriff „Green Out“ bezieht sich auf den Konsum von zu viel Cannabis und die daraus resultierenden Symptome wie Übelkeit, Erbrechen, Panik und Angstzustände. Wenn wir THC inhalieren, bindet das Molekül an die CB1-Rezeptoren im zentralen Nervensystem, was zu einem akuten Anstieg von Dopamin und dem charakteristischen Cannabis-High führt. Eine Überstimulierung dieser Stelle führt jedoch bei manchen Konsumenten zu Übelkeit und sogar Erbrechen.

Das Wichtigste in akuten Situationen ist zu versuchen ruhig zu bleiben. Versucht euch klar vor Augen zu führen, dass das Gefühl, was ihr im Moment fühlt, wieder vorbei geht. Viele Konsumenten haben im Moment des Unwohlseins die Befürchtung, dass das Gefühl nicht mehr weggeht, aber erinnert euch selbst immer wieder daran, dass es wieder vorbei geht!

Im Zweifelsfall sollte man immer lieber einmal zu viel bei Notruf anrufen als einmal zu wenig!


Ich habe ein Problem mit Cannabis, wo finde ich Hilfe?

Wenn Du Probleme mit deinem Cannabiskonsum hast oder befürchtest, solche Probleme zu entwickeln, wende dich bitte an eine örtliche Drogenberatungsstelle. Die Mitarbeiter dieser Organisationen arbeiten vertraulich und werden sich bei einfachen Konsumdelikten sicher nicht an die Polizei wenden. Sie können dich bei der Bewältigung deiner Probleme mit kompetentem Rat und Tat unterstützen. Eine Drogenberatungsstelle in deiner Nähe findest Du, indem du dich an die örtliche Jugendgerichtshilfe wendest, oder z.B. auf den Seiten der Deutschen Hauptstelle für Suchtfragen (DHS). (Wir packen euch ans Ende der Seite ein paar Links zu Drogenberatungsstellen in Ravensburg!)

Wenn Du den direkten, persönlichen Kontakt mit einem Drogenberater scheust, empfehlen wir die Nutzung entsprechender Webangebote wie z.B. www.drugcom.de oder von kostenlosen, telefonischen Hotlines. Seriöse Drogenberatungsangebote sind immer kostenlos!

Viele Drogenberatungsstellen arbeiten akzeptanzorientiert. Das heißt, sie akzeptieren, dass ihre Klienten nicht sofort auf den Ausstieg aus dem Konsum abzielen, sondern ihn lieber nur auf ein gesundes Maß reduzieren wollen. Auch wenn Du also nicht vorhast, auf den Konsum von Cannabis in Zukunft komplett zu verzichten, kann ein Besuch bei einer Drogenberatung sehr sinnvoll sein.


Nützliche Seiten im Internet:

Hilfe im Raum RV:

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