Definition:
Unter dem Begriff Jugendschutz werden rechtliche Regelungen zum Schutz von Jugendlichen und Kindern vor gesundheitlichen, sittlichen und sonstigen Gefahren zusammengefasst. Schwerpunkte sind dabei unter anderem Jugend in der Öffentlichkeit, Schutz vor jugendgefährdenden Medien (Zensur), Jugendhilfe und Jugendarbeitsschutz. Darüber hinaus bezeichnet der Begriff praktische Maßnahmen des Staates, durch die Normen des Jugendschutzes umgesetzt werden sollen. Unabhängig von Kontrollen durch Behörden sind die Anbieter von jugendgefährdenden Produkten und Dienstleistungen dafür mitverantwortlich, dass keine Minderjährigen zu ihren Kunden bzw. Abnehmern gehören.
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Was ist das Jugendschutzgesetz?
Das „Jugendschutzgesetz“ regelt nur den Schutz von Minderjährigen in der Öffentlichkeit. Unter „Öffentlichkeit“ versteht man Orte wie Kneipen, Bars, aber auch Kinos, Spielhallen und Ähnliches.
Eltern, erziehungsbeauftragte Personen, Veranstalter, Club- und Ladeninhaber sind für die Einhaltung dieser Jugendschutz-Regelungen vorrangig verantwortlich und können bei Verstößen dafür belangt werden.
Im privaten Bereich müssen aber insbesondere Eltern und Erziehungsbeauftragten für den Schutz ihrer Kinder sorgen.