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Digitale Barrierefreiheit für Vereine – die wichtigsten Punkte auf einen Blick

Digitale Barrierefreiheit für Vereine – die wichtigsten Punkte auf einen Blick

Digitale Barrierefreiheit für Vereine – Die wichtigsten Informationen auf einen Blick:
– Am 27. Juni 2025 tritt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Kraft und ist ab dem 28. Juni verbindlich anzuwenden.
– Es richtet sich an alle privaten Wirtschaftsakteure, die Produkte oder Dienstleistungen für Verbraucher bereitstellen.
– Das Gesetz gilt grundsätzlich ohne Einschränkung auf bestimmte Rechtsformen – somit sind auch Vereine davon betroffen.

Mehr Infos gibt es hier:

Digitale Barrierefreiheit für Vereine – Infos und Links – Kreisjugendring Ravensburg

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