Wie heißt es doch so schön, ein Bild sagt mehr als tausend Worte.
Und nichts ist schöner, als mit einem aussagekräftigen Foto den eigenen Verein zu präsentieren. Das Interesse des Vereins an seiner Öffentlichkeitsarbeit – auch mittels Fotos im Internet bzw. in sozialen Medien – ist als berechtigtes Interesse anerkannt. Demgegenüber steht aber das grundgesetzlich verankerte Persönlichkeitsrecht der fotografierten Person (Recht am eigenen Bild).
Wie weiß man, welches Recht nun höher zu bewerten ist? Und wie steht es um den Datenschutz? Wann ist eine Einwilligung zur Verbreitung eines Fotos erforderlich? Wie muss eine Einwilligung ggf. aussehen? Diese und andere Fragen werden von Rechtsanwalt Dr. Weller in diesem Seminar beantwortet.
Veranstalter: Kreisjugendring RV e. V.
Ort: Online
(Link gibt es drei Tage vor der Veranstaltung)
Zeit: Di, 29.4.2025
17-19 Uhr
Anmeldung über kreisjugendring-rv.de bis:
26.4.2025
Zielgruppe: Jugendleiter*innen, Fachpersonal aus der Jugendarbeit und Sozialpädagogik
Referentin: Dr. Frank Weller
Kosten: 10 €
Juleica Punkte: 2
Download Ausschreibungstext: RechtamBild 25